
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
schaeradvisory Inh. Schaer Büchler
Weinmanngasse 93
8700 Küsnacht
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen von schaeradvisory Inh. Schaer Büchler (nachfolgend «schaeradvisory»), gegenüber Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen (nachfolgend «Auftraggeber»).
1.2 Die AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung die Vertragsgrundlage. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1.3 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn schaeradvisory ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2 Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von schaeradvisory, auch per E-Mail, zustande.
2.2 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gegenseitigen Vereinbarung. Sie können zu einer Anpassung von Honorar und Terminen
3 Leistungen von schaeradvisory
3.1 schaeradvisory erbringt Dienstleistungen in den Bereichen HR-Strategie und HR-Organisation, HR-Prozesse, Organisations- und Kulturentwicklung, Führungsentwicklung und Coaching sowie Diagnostik und Analysen (z. B. PERMA-Lead Profiler, 360° Feedback und Organisationskulturanalysen).
3.2 Art, Inhalt und Umfang der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3.3 schaeradvisory ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Fachpersonen beizuziehen. Diese werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.
4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Informationen, Entscheidungen und Ansprechpersonen rechtzeitig bereitzustellen.
4.2 Für Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, übernimmt schaeradvisory keine Haftung.
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der Offerte oder Auftragsbestätigung. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt schaeradvisory dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
5.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. Notwendige und angemessene Mahn- und Inkassokosten sowie ein allfälliger weiterer Verzugsschaden gehen, soweit gesetzlich geschuldet, zulasten des Auftraggebers. Nach vorgängiger Mahnung kann schaeradvisory weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen aussetzen.
5.4 Vereinbarte Termine für Coachings, Workshops, Trainings und andere zeitlich fest reservierte Leistungen können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt oder verschoben werden.
5.5 Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung gestellt.
6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
6.1 Die Rechte an den bestehenden oder allgemein einsetzbaren Methoden, Modellen, Konzepten, Vorlagen, Präsentationen, Tools, Arbeitsunterlagen und am Know-how verbleiben bei schaeradvisory.
6.2 Nach vollständiger Bezahlung darf der Auftraggeber kundenspezifische Arbeitsergebnisse intern verwenden. Die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet.
7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 schaeradvisory behandelt alle Firmen- und Personendaten sowie sonstigen vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält oder generiert, vertraulich.
7.2 Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich ergänzend nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von schaeradvisory.
8 Haftung
8.1 schaeradvisory erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg. Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber beziehungsweise bei der betroffenen Person.
8.2 schaeradvisory haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, ist sie auf das für den betreffenden Auftrag vereinbarte Honorar begrenzt.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2 schaeradvisory kann diese AGB jederzeit ändern. Für bereits abgeschlossene Aufträge gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Diese AGB und die Vertragsverhältnisse zwischen schaeradvisory und dem Auftraggeber unterstehen schweizerischem Recht.
10.2 Gerichtsstand ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände, das für den Sitz von schaeradvisory zuständige Gericht.
10.3 Diese AGB treten ab 01.09.2026 in Kraft.